YouTube und Google Maps einbinden
Ein eingebettetes Video oder eine Karte lädt beim Seitenaufruf Inhalte von Google – mitsamt IP-Adresse und in aller Regel Cookies. Nach § 25 Abs. 1 TDDDG braucht es dafür eine Einwilligung, und zwar **vorher**.
Was tatsächlich passiert
Ein klassisches YouTube-Einbetten kontaktiert beim Laden der Seite mehrere Google-Domains und legt Kennungen im Browser ab. Das geschieht, bevor der Besucher auf „Abspielen“ drückt – oft sogar, wenn er das Video nie ansieht.
Die Zwei-Klick-Lösung
Statt des Videos zeigst du zunächst ein Vorschaubild von deinem eigenen Server mit einem Hinweis. Erst wenn jemand darauf klickt und damit zustimmt, wird das eigentliche Einbetten nachgeladen. Der erste Klick ist die Einwilligung, der zweite startet das Video.
Bei Karten geht es oft ganz ohne
Für „Wie komme ich hin?“ braucht es selten eine interaktive Karte. Ein Screenshot mit einem Link auf die Kartenanwendung erfüllt denselben Zweck, lädt nichts nach und braucht keine Einwilligung. Als Alternative bietet sich OpenStreetMap an, das sich auch selbst ausliefern lässt.
Wenn du es einbindest
- Einwilligung vorher einholen, mit gleichwertigen Schaltflächen für Ja und Nein.
- Den Dienst und die Datenübermittlung in die USA in der Datenschutzerklärung nennen.
- Den Widerruf so leicht machen wie die Zustimmung.
Passende Werkzeuge
Weiter in Recht & Datenschutz
- Impressum – Wer eines braucht, was hineingehört – und die Fehler, die abgemahnt werden.
- Datenschutzerklärung – Was Art. 13 DSGVO verlangt – und warum Vorlagen selten passen.
- Google Fonts – Warum das Einbinden von Googles Servern Geld kosten kann – und wie du es in zehn Minuten löst.
