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YouTube und Google Maps einbinden

Ein eingebettetes Video oder eine Karte lädt beim Seitenaufruf Inhalte von Google – mitsamt IP-Adresse und in aller Regel Cookies. Nach § 25 Abs. 1 TDDDG braucht es dafür eine Einwilligung, und zwar **vorher**.

Was tatsächlich passiert

Ein klassisches YouTube-Einbetten kontaktiert beim Laden der Seite mehrere Google-Domains und legt Kennungen im Browser ab. Das geschieht, bevor der Besucher auf „Abspielen“ drückt – oft sogar, wenn er das Video nie ansieht.

Die Zwei-Klick-Lösung

Statt des Videos zeigst du zunächst ein Vorschaubild von deinem eigenen Server mit einem Hinweis. Erst wenn jemand darauf klickt und damit zustimmt, wird das eigentliche Einbetten nachgeladen. Der erste Klick ist die Einwilligung, der zweite startet das Video.

Bei Karten geht es oft ganz ohne

Für „Wie komme ich hin?“ braucht es selten eine interaktive Karte. Ein Screenshot mit einem Link auf die Kartenanwendung erfüllt denselben Zweck, lädt nichts nach und braucht keine Einwilligung. Als Alternative bietet sich OpenStreetMap an, das sich auch selbst ausliefern lässt.

Wenn du es einbindest

  • Einwilligung vorher einholen, mit gleichwertigen Schaltflächen für Ja und Nein.
  • Den Dienst und die Datenübermittlung in die USA in der Datenschutzerklärung nennen.
  • Den Widerruf so leicht machen wie die Zustimmung.

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