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Impressum

Die Pflicht steht in § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes, das 2024 das Telemediengesetz abgelöst hat. Sie trifft jeden, der eine Website „geschäftsmäßig“ betreibt – und das ist weiter gefasst, als die meisten denken.

Wer braucht eines?

Geschäftsmäßig heißt nicht gewinnorientiert. Auch ein Blog mit Werbebannern, ein Verein oder eine Seite, die auf eigene Leistungen hinweist, fällt darunter. Ohne Impressum bleibt praktisch nur die rein private Seite ohne jeden geschäftlichen Bezug.

Was hineingehört

  • Name und ladungsfähige Anschrift – ein Postfach genügt nicht.
  • Bei Gesellschaften: Rechtsform und alle Vertretungsberechtigten.
  • Kontakt: E-Mail-Adresse und ein zweiter schneller Weg, üblicherweise Telefon.
  • Register und Registernummer, falls eingetragen.
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, falls vorhanden.
  • Bei erlaubnispflichtigen Gewerben die Aufsichtsbehörde.
  • Bei Kammerberufen: Kammer, Berufsbezeichnung und Verleihungsstaat.
  • Bei redaktionellen Inhalten der Verantwortliche nach § 18 Abs. 2 MStV.

Die vier häufigsten Fehler

  1. 1Zu tief verstecktDas Impressum muss von jeder Seite aus mit höchstens zwei Klicks erreichbar sein und erkennbar heißen. „Kontakt“ allein genügt nicht.
  2. 2Steuernummer statt USt-IdNr.Die Steuernummer gehört nicht ins Impressum. Nur die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
  3. 3Link zur EU-StreitschlichtungDie Plattform wurde im Juli 2025 abgeschaltet. Der Link führt ins Leere und gehört entfernt.
  4. 4Kein zweiter KontaktwegNur ein Formular reicht nicht. Es braucht eine direkte E-Mail-Adresse und einen weiteren schnellen Weg.

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